Am 10. Dezember ist Tag der Menschenrechte!

Nachbarinnen und Nachbarn aus Marienfelde haben dazu ein Video zusammengestellt.

Filmgestaltung: © Gerald Backhaus 2020

Viel Spaß beim Anschauen: www.youtube.com/watch
Was fällt euch zu den Menschenrechten ein?
Wir kommen gerne mit Ihnen dazu ins Gespräch: benn@ag-spas.de 
Alles Liebe und eine schöne Vorfeiertagszeit wünscht das BENN-Team Marienfelde

Hier noch einige Information zur Entstehung der Erklärung der Menschenrechte: 

10. Dezember - Tag der Menschenrechte

Jedes Jahr jährt sich am 10. Dezember der Tag der Menschenrechte, um daran zu erinnern, wie wichtig Menschenrechte sind und dass noch vieles getan werden muss, damit diese für alle Menschen auf der Welt wirksam werden.

An eben diesem 10. Dezember im Jahr 1948 beschlossen alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Danach soll jeder Mensch zu seinem Schutz und zur Erhaltung seiner Würde von Geburt an die gleichen elementaren Rechte besitzen. Diese Rechte gelten unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Hautfarbe, politischer Anschauung oder nationaler oder sozialer Herkunft eines Menschen.

In der Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es in der Präambel, dass die „Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.“

Insgesamt gibt es 30 Menschenrechte. Die Menschenrechte sind gleichrangig und stehen in einem engen Zusammenhang zueinander.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sollen die elementaren Grundbedürfnisse der Menschen sichern, dazu zählen beispielsweise die Rechte auf Gesundheit, Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung, Bildung und Arbeit.

Die bürgerlichen und politischen Rechte sollen dem Schutz vor staatlicher Willkür dienen (z.B. faires Gerichtsverfahren oder Schutz vor Folter), politische Beteiligung ermöglichen (z.B. Wahlrecht) und persönliche Freiheiten wie die Religions- und Meinungsfreiheit garantieren. Das Antidiskriminierungsgebot zählt ebenfalls dazu.

Kollektive Rechte, also Rechte von Gruppen, sind zum Beispiel das Recht auf Frieden und eine saubere Umwelt.

Die Verantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte liegt bei den Staaten. So wurden die Menschenrechte in Deutschland als Grundrechte in die Verfassung aufgenommen. Außerdem gibt es Institutionen, wie den Internationalen Gerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof, die die Menschenrechte schützen sollen.

Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jedoch nicht die Wirksamkeit eines Vertrages. Es gibt Staaten, in denen die Menschenrechte von der Staatsmacht missachtet werden. Andersdenkende Menschen werden wegen ihrer Meinung gefoltert, kommen in das Gefängnis. In vielen Teilen der Welt ist Hunger grausamer Alltag oder Kinder müssen unter harten Bedingungen in Fabriken arbeiten, um zum Lebensunterhalt beizutragen.

Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass es bis zur Einhaltung der Menschenrechte auf unserem gesamten Globus noch ein weiter Weg ist. Die Verantwortung für die Realisierung der Menschenrechte können wir nicht nur Institutionen oder Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international überlassen. Wir ALLE sind gefragt, uns für die Menschenrechte einzusetzen.

Fangen wir hier in Berlin an, wo noch immer viele Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes oder anderer Merkmale diskriminiert werden!

BENN- Team Marienfelde (Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften)

 

Quellen: www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/menschenrechtsbildung/bildungsmaterialien